Rechtliche Grundlagen für unsere Geschäftsbeziehungen
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB") gelten für sämtliche Verträge zwischen der Disfizinna Reiseagentur, Friedrichstraße 123, 10117 Berlin (nachfolgend "Reiseagentur") und dem Kunden (nachfolgend "Reisender").
1.2 Die Reiseagentur bietet ihre Leistungen ausschließlich auf Grundlage dieser AGB an. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Reisenden erkennt die Reiseagentur nicht an, es sei denn, die Reiseagentur hat ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.
2.1 Die Reiseagentur tritt grundsätzlich als Vermittler zwischen dem Reisenden und den Leistungsträgern (Hotels, Fluggesellschaften, Reiseveranstaltern etc.) auf, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
2.2 Bei der Vermittlung von Reiseleistungen kommt der Vertrag über die jeweilige Leistung direkt zwischen dem Reisenden und dem jeweiligen Leistungsträger zustande. Für die Erfüllung der vermittelten Leistungen selbst haftet die Reiseagentur nicht.
2.3 Soweit die Reiseagentur als Reiseveranstalter auftritt, gelten ergänzend die besonderen Bestimmungen für Pauschalreisen gemäß Ziffer 8 dieser AGB.
3.1 Die Darstellung von Reiseangeboten auf der Website, in Prospekten oder sonstigen Werbemitteln der Reiseagentur stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern eine unverbindliche Aufforderung an den Reisenden, ein Angebot abzugeben.
3.2 Die Buchung durch den Reisenden kann schriftlich, mündlich, telefonisch oder auf elektronischem Weg erfolgen und stellt ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages dar.
3.3 Der Vertrag kommt erst mit der Annahme durch die Reiseagentur zustande. Die Annahme bedarf keiner bestimmten Form. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird die Reiseagentur dem Reisenden eine Buchungsbestätigung übermitteln.
3.4 Weicht der Inhalt der Buchungsbestätigung vom Inhalt der Buchung ab, liegt ein neues Angebot der Reiseagentur vor, an das sie für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Reisende innerhalb dieser Frist die Annahme durch ausdrückliche Erklärung oder Anzahlung erklärt.
4.1 Nach Vertragsabschluss und Erhalt der Buchungsbestätigung und des Sicherungsscheins ist eine Anzahlung in Höhe von 20% des Reisepreises zu leisten. Die Restzahlung ist 30 Tage vor Reiseantritt fällig.
4.2 Bei kurzfristigen Buchungen (weniger als 30 Tage vor Reisebeginn) ist der gesamte Reisepreis sofort fällig.
4.3 Ohne vollständige Bezahlung des Reisepreises besteht kein Anspruch auf Erbringung der Reiseleistungen.
4.4 Die Zahlungen können per Überweisung, Kreditkarte oder in bar (nur bei persönlicher Buchung in den Geschäftsräumen der Reiseagentur) erfolgen.
5.1 Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung im Angebot sowie aus den entsprechenden Angaben in der Buchungsbestätigung.
5.2 Änderungen wesentlicher Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und vom Reiseveranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen.
5.3 Die Reiseagentur ist verpflichtet, den Reisenden über wesentliche Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund zu informieren.
5.4 Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Reisende berechtigt, unentgeltlich vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn die Reiseagentur in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus ihrem Angebot anzubieten.
6.1 Der Reisende kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei der Reiseagentur. Dem Reisenden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.
6.2 Tritt der Reisende vom Reisevertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, kann die Reiseagentur eine angemessene Entschädigung verlangen. Die Höhe der Entschädigung bestimmt sich nach dem Reisepreis unter Abzug des Wertes der ersparten Aufwendungen sowie dessen, was die Reiseagentur durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erwirbt.
6.3 Die Reiseagentur kann pauschalierte Rücktrittskosten gemäß folgender Staffelung festlegen:
6.4 Dem Reisenden bleibt es unbenommen, nachzuweisen, dass der Reiseagentur kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist als die geforderte Pauschale.
6.5 Die Reiseagentur behält sich vor, anstelle der vorstehenden Pauschalen eine höhere, individuell berechnete Entschädigung zu fordern, soweit sie nachweist, dass ihr wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind.
6.6 Ein Anspruch des Reisenden nach Vertragsabschluss auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart (Umbuchung) besteht nicht. Ist eine Umbuchung möglich und wird auf Wunsch des Reisenden dennoch vorgenommen, kann die Reiseagentur ein Umbuchungsentgelt von 30 Euro pro Reisenden erheben.
7.1 Die Reiseagentur kann wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl vom Vertrag zurücktreten, wenn sie in der jeweiligen Reiseausschreibung die Mindestteilnehmerzahl beziffert sowie den Zeitpunkt angegeben hat, bis zu welchem vor dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn dem Reisenden spätestens die Erklärung zugegangen sein muss, und sie in der Reisebestätigung die Mindestteilnehmerzahl und die späteste Rücktrittsfrist angibt.
7.2 Ein Rücktritt ist spätestens am 30. Tag vor dem vereinbarten Reiseantritt dem Reisenden gegenüber zu erklären. Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, hat die Reiseagentur unverzüglich von ihrem Rücktrittsrecht Gebrauch zu machen.
7.3 Wird die Reise nicht durchgeführt, erhält der Reisende auf den Reisepreis geleistete Zahlungen unverzüglich zurück.
7.4 Die Reiseagentur kann den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Reisende ungeachtet einer Abmahnung der Reiseagentur nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt die Reiseagentur, so behält sie den Anspruch auf den Reisepreis; sie muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die sie aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt.
8.1 Tritt die Reiseagentur als Reiseveranstalter auf und bietet Pauschalreisen im Sinne der §§ 651a ff. BGB an, gelten zusätzlich zu den vorstehenden Regelungen die folgenden Bestimmungen.
8.2 Die Reiseagentur ist als Reiseveranstalter zur Insolvenzsicherung verpflichtet und übergibt dem Reisenden mit der Reisebestätigung einen Sicherungsschein gemäß § 651r BGB.
8.3 Der Reisende wird gemäß der gesetzlichen Informationspflichten für Pauschalreisen vor Vertragsschluss über die wesentlichen Eigenschaften der Reiseleistungen, den Reisepreis und alle zusätzlichen Kosten, die Zahlungsmodalitäten, die Mindestteilnehmerzahl und die Rücktrittsmöglichkeiten informiert.
8.4 Die Reiseagentur haftet als Reiseveranstalter für die ordnungsgemäße Erbringung aller von ihr im Reisevertrag zugesagten Reiseleistungen.
8.5 Der Reisende hat der Reiseagentur einen Reisemangel unverzüglich anzuzeigen. Unterlässt der Reisende schuldhaft die Anzeige eines Mangels, stehen ihm Minderungsansprüche nicht zu.
8.6 Die Verjährungsfrist für Ansprüche des Reisenden nach § 651i Abs. 3 BGB beträgt zwei Jahre. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Pauschalreise dem Vertrag nach enden sollte.
9.1 Die vertragliche Haftung der Reiseagentur für Schäden, die nicht aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt,
a) soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder
b) soweit die Reiseagentur für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
9.2 Die Reiseagentur haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden, wenn diese Leistungen ausdrücklich und unter Angabe des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen gekennzeichnet sind.
9.3 Die Reiseagentur haftet als Vermittler nicht für die Erbringung der vermittelten Leistung selbst.
10.1 Die Reiseagentur wird den Reisenden über allgemeine Pass- und Visaerfordernisse sowie gesundheitspolizeiliche Formalitäten des Bestimmungslandes einschließlich der ungefähren Fristen für die Erlangung von Visa informieren.
10.2 Der Reisende ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, ausgenommen, die Reiseagentur hat ihre Hinweispflichten verschuldet nicht oder schlecht erfüllt.
10.3 Die Reiseagentur haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Reisende die Reiseagentur mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass die Reiseagentur eigene Pflichten verletzt hat.
11.1 Die personenbezogenen Daten, die der Reisende der Reiseagentur zur Verfügung stellt, werden elektronisch verarbeitet und genutzt, soweit es für die Begründung, Durchführung oder Beendigung des Vertrages und für die Kundenbetreuung erforderlich ist.
11.2 Die Reiseagentur hält bei der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten die Bestimmungen der DSGVO und des BDSG ein.
11.3 Ausführliche Informationen zum Datenschutz finden sich in der Datenschutzerklärung der Reiseagentur.
12.1 Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen der Reiseagentur und dem Reisenden findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
12.2 Der Reisende kann die Reiseagentur nur an ihrem Sitz verklagen.
12.3 Für Klagen der Reiseagentur gegen den Reisenden ist der Wohnsitz des Reisenden maßgebend. Für Klagen gegen Reisende, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz der Reiseagentur vereinbart.
12.4 Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht, wenn und insoweit auf den Reisevertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen im Mitgliedstaat der EU, dem der Reisende angehört, für den Reisenden günstiger sind als die nachfolgenden Bestimmungen oder die entsprechenden deutschen Vorschriften.
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.
14.1 Ergänzend gelten die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere die reisevertraglichen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB).
14.2 Die Abtretung von Ansprüchen des Reisenden gegen die Reiseagentur an Dritte ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für mitreisende Familienangehörige.
Stand: November 2023
Disfizinna Reiseagentur
Friedrichstraße 123
10117 Berlin
Deutschland
Tel: +49 30 123456789
E-Mail: [email protected]
Vertreten durch: Max Mustermann, Geschäftsführer
Handelsregister: Amtsgericht Berlin-Charlottenburg, HRA 12345
USt-IdNr.: DE123456789